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Österreichische Stiftung für Weltbevölkerung und internationale Zusammenarbeit



27. März 2009

Abschied vom Gehorsam

Frauenbewegungen in islamischen Ländern engagieren sich für gleiche Rechte bei Eheschließung und Scheidung, für Zugang zu Bildung und Arbeit, gegen strukturelle und physische Gewalt im privaten und öffentlichen Raum.

„Als ich zum ersten Mal über die Befreiung der Frauen im Islam gesprochen habe, dauerte es nur wenige Wochen, bis ich die ersten Todesdrohungen erhielt.“ Für Ayesha Imam, Gründerin der nigerianischen Organisation BAOBAB für Frauenrechte, war das politische Engagement immer auch mit persönlichem Risiko verbunden. „Unsere Vision ist es, Frauenrechte sowohl im zivilen als auch im religiösen Recht zu verteidigen.“ Dieses Ziel ist in Nigeria nicht einfach zu erreichen, dem mit Abstand bevölkerungsreichsten Land Afrikas, dessen Nordhälfte muslimisch dominiert ist.


Dennoch gibt es eine Vielzahl sehr aktiver Frauenorganisationen. So versorgt beispielsweise die 1982 gegründete Country Women Association landesweit über 720 Kooperativen mit Mikrokrediten und technischer Hilfe, um Frauen in ländlichen Regionen ökonomisch zu unterstützen. Die ebenfalls 1982 gegründete Nichtregierungsorganisation Help Women in Distress setzt sich für arme und benachteiligte Frauen ein, betreibt Bildungs- und Gesundheitsprogramme, macht Lobbyarbeit und unterhält Frauenhäuser. Für Ayesha Imam ist Bildung der Schlüssel zur Verwirklichung von Frauenrechten: „Es ist deutlich, dass viele Frauen nur deswegen keinen Zugang zur Justiz haben, weil sie ihre Rechte nicht kennen.“


Diskriminierung von Frauen


Ein Blick in den Nahen und Mittleren Osten macht die schwierige Lage der dortigen Frauen klar. „Seit 40 Jahren kämpfen wir für die Rechte der Frauen, doch nichts hat sich geändert.“, erklärt Massouma Al-Mubarak, Professorin für politische Wissenschaft in Kuwait und aktive Menschenrechtlerin.


Der Arab Human Development Report 2005 sieht in der strukturellen Diskriminierung von Frauen eine wesentliche Ursache für die gesellschaftlichen und politischen Probleme der arabischen Länder. Daher wird in dem Bericht gefordert, den sozialen Status von Frauen zu verbessern und Diskriminierung sowohl formal als auch in der Rechtspraxis abzubauen. In den Verfassungen arabischer Staaten gibt es zwar in der Regel ein Bekenntnis zu Demokratie, Gewaltenteilung, bürgerlichen und politischen Rechten oder Gleichheit vor dem Gesetz; doch trotz dieser Bekenntnisse finden sich im Familien- und Erbrecht diskriminierende Vorschriften, die Frauen in Fragen von Eheschließung und Scheidung oder bei der Erbfolge benachteiligen. Bei ihrem Kampf um mehr Rechte verbitten sich die Aktivistinnen der Frauenorganisationen falsche Unterstützung aus westlichen Ländern. „Es ist nicht wichtig, was der Westen will“, sagt Massouma Al-


Mubarak, „wichtig ist, dass die Menschen in der Region mehr Demokratie und Freiheiten haben wollen.“ So richteten Frauenorganisationen aus 13 arabischen Ländern einen symbolischen „ständigen Gerichtshof zur Abschaffung der Gewalt gegen Frauen“ ein. Damit wollen sie Gewalt gegen Frauen öffentlich machen, Schutz und Unterstützung bieten und notwendige Gesetzesänderungen zum Schutz von Frauen erreichen.


VORBILD MAROKKO.


Eine positive Ausnahme innerhalb der arabischen Welt stellt Marokko dar. Das Land unternahm einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen, als es 2004 ein neues Personenstandsgesetz verabschiedete. Damit gehören die marokkanischen Frauen zu den Emanzipiertesten der arabischen Welt. Die Gehorsamspflicht der Frau gegenüber dem Mann wurde abgeschafft und die Verantwortung für Haushalt und Familie gleichberechtigt auf beide Elternteile übertragen. Das Heiratsalter wurde auf 18 Jahre festgesetzt, und Männer und Frauen haben gleichermaßen das Recht auf Scheidung. Interessanterweise wurden diese Änderungen mit dem Islam begründet, sodass selbst die islamischen Konservativen diesem Gesetz zustimmten. Es waren Organisationen wie das Komitee der Berber-Frauen oder die Vereinigung Amal für Frauen und Entwicklung, die durch ihre jahrelange Arbeit diese Gesetzesänderung möglich gemacht hatten. Doch sollte der Blick auf den Nahen Osten nicht die Tatsache verschleiern, dass weltweit nur 18 Prozent der MuslimInnen arabischer Herkunft sind. In den bevölkerungsreichen islamischen Ländern Südostasiens hat der Islam vielfach nicht die radikale Ausprägung wie beispielsweise in den Golfstaaten. Wer die Nachricht hört, dass sich in einer fairen und demokratischen Wahl die Vorsitzende der linksliberalen Partei mit deutlicher Mehrheit gegen ihre Rivalin von den Konservativen durchgesetzt hat, wird nicht unbedingt an ein islamisches Land denken. Die Vorstellung, dass Frauen in islamischen Ländern Politik gestalten und die Regierung bilden, erscheint vielen abwegig. Dennoch ist genau dieser Umstand im vergangenen Dezember in Bangladesch eingetreten: Bei den ersten freien Wahlen nach dem Ende der Militärregierung setzte sich Sheik Hasina von der Awami-League mit deutlicher


Mehrheit gegen ihre Widersacherin Khaleda Zia von der konservativ-religiösen Allianz der Bangladesh Nationalist Party durch. Damit wird Bangladesch noch keineswegs zur islamischen Vorzeigedemokratie, in der die Rechte der Frauen respektiert werden. Dennoch ist das Wahlergebnis eine deutliche Absage an islamistische Kräfte und gleichzeitig ein Signal, dass sich auch in einem islamischen Land politische Macht und Frauenengagement nicht widersprechen müssen.


In Indonesien, dem bevölkerungsreichsten islamischen Land der Erde, breitete sich hingegen in den vergangenen Jahren ein fundamentalistisches Verständnis des Islam aus. Im Gleichklang von Religion, Tradition und Rechtsordnung ist derzeit eine Verschiebung hin zur Religion zu beobachten. Dagegen engagiert sich die Frauenorganisation Rahima, die sich als islamisch versteht und sich gerade deswegen für Demokratie und Gleichberechtigung der Frauen stark macht. Sie ist Teil eines Netzwerkes indonesischer NGOs. Bei Rahima arbeiten auch Männer mit, die sich ebenso gegen Ehen von Minderjährigen sowie für Bildung und Gleichberechtigung einsetzen. In Malaysia wiederum kämpft Irene Fernandez mit ihrer regierungsunabhängigen Organisation Tenaganita für die Rechte von Wanderarbeiterinnen.


STAAT IST SCHULDIG.


Doch allein durch Gesetze wird eine soziale Realität nicht geändert. Eine Vielzahl islamischer Staaten hat internationale Verträge zum Schutz von Frauen unterschrieben, doch halten sie sich nicht daran oder verstoßen in ihrer nationalen Rechtsprechung sogar explizit dagegen. Laut Amnesty trägt überall dort, wo Frauen strukturell unterdrückt und diskriminiert werden, der Staat die Schuld. Denn ihm kommt die Aufgabe zu, auf legislativer, exekutiver und judikativer Ebene die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Daher fordert Amnesty International die offizielle Verurteilung und das Verbot jeder Gewalt gegen Frauen. Die Bereitstellung angemessener Rechtsmittel sowie der Schutz vor Misshandlung sind ebenso staatliche Aufgaben wie der wirksame Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen. Auch die Türkei kann auf eine lange Tradition der Frauenbewegungen zurückblicken. Frauen sind dort politisch aktiv und bilden NGOs, gründen Zeitungen, organisieren Kampagnen und kämpfen gegen Diskriminierung. Dabei kommt ihnen zugute, dass die türkische Verfassung ausdrücklich die Trennung von Religion und Staat einerseits sowie die Gleichheit der Geschlechter andererseits festschreibt. Das heißt allerdings nicht, dass Frauen im Alltag gleiche Rechte eingeräumt werden. Die Frauen-NGOs arbeiten jedoch beständig daran, die Lücke zwischen den formalen Rechten und der gesellschaftlichen Realität zu schließen.


So wurde auf Druck von Frauenorganisationen 2002 das Zivilrecht reformiert, und Frauen erhielten gleichberechtigte Befugnisse bei Familienentscheidungen wie Wohnort oder Schulwahl der Kinder. Gleichzeitig wurden Kinderehen verboten, und man setzte das Heiratsalter nach oben. Drei Jahre später wurden im neuen Strafgesetzbuch häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Sexuelle Gewalt wird nun härter als vorher bestraft. Ehrenmorde werden nicht mehr als strafmildernd behandelt, sondern gelten im Gegenteil als strafverschärfend. All diese Änderungen wären nicht ohne die vielen Frauen- NGOs, türkische wie kurdische, säkulare wie islamische, möglich gewesen.


Quelle: Amnesty Journal, Ali Al-Nasani, März 2009


 

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